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BFH-Rechtsprechung zur Lohnsteuer im 4. Vierteljahr 1987
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
Arbeitslohn § 19 EStG
1. Steuerfreie Prüfungstätigkeit
, BStBl II S. 783, betr. § 3 Nr. 26 EStG; § 2 Abs. 3 Nr. 6 LStDV.
Der Kl. ist als Hochschullehrer der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin tätig. Zusätzlich wirkt er an Prüfungen des Justizprüfungsamtes Berlin zur ersten juristischen Staatsprüfung mit. Die dafür 1982 und 1983 erhaltenen Vergütungen hat das FA den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zugerechnet. Der Kl. war demgegenüber der Auffassung, daß es sich um eine selbständig ausgeübte nebenberufliche Beschäftigung handelt, für die ihm die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 26 EStG zusteht. Nach erfolglosem Einspruch kam das FG in seiner Entscheidung zwar zu Einkünften aus selbständiger Arbeit, sah aber keine nebenberufliche Tätigkeit i. S. des § 3 Nr. 26 EStG.
Der BFH erkennt aber in der Prüfungstätigkeit eines Hochschullehrers der Rechtswissenschaft am Landesjustizprüfungsamt für die erste juristische Staatsprüfung eine nach § 3 Nr. 26 EStG begünstigte nebenberufliche Leistung des Stpfl.
Nach § 3 Nr. 26 EStG sind Einnahmen in Höhe von 2 400 DM als steuerfreie Aufwandsentschädigung zu werten,...