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OFD Hannover - S 0622

§ 360 AO Notwendige Hinzuziehung nach Abs. 3 bei Einsprüchen gegen einheitliche Feststellungsbescheide

1. OHG, KG, GdbR


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Einspruchsführer
Hinzuziehung
1. Geschäftsführer
(§ 352 Abs. 1 Nr. 1 erste Alternative)
1. ausgeschiedener Gesellschafter
(§ 352 Abs. 1 Nr. 3)
2. Gesellschafter bei Fragen der Beteiligung oder Verteilung
(§ 352 Abs. 1 Nr. 4)
3. Gesellschafter bei persönlich angehenden Fragen
(§ 352 Abs. 1 Nr. 5)
2. ausgeschiedener Gesellschafter
(§ 352 Abs. 1 Nr. 3)
3. Gesellschafter bei Fragen der Beteiligung oder Verteilung
(§ 352 Abs. 1 Nr. 4)
4. Geschäftsführer
(§ 352 Abs. 1 Nr. 1 erste Alternative)
4. Gesellschafter bei persönlich angehenden Fragen
(§ 352 Abs. 1 Nr. 5)

2. Bruchteils- und Erbengemeinschaften


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Einspruchsführer
Hinzuziehung
1. gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter
(§ 352 Abs. 1 Nr. 1 zweite Alternative i. V. mit Abs. 2)
1. jeder Beteiligte, der den gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten nicht bestellt hat
(§ 352 Abs. 1 Nr. 2)
2. jeder Beteiligte, wenn das Belehrungsgebot nach § 352 Abs. 2 Satz 3 nicht beachtet wurde
3. ausgeschiedener Beteiligter
(§ 352 Abs. 1 Nr. 3)
4. Beteiligter bei Fragen der Beteiligung oder Verteilung
(§ 352 Abs. 1 Nr. 4)
5. Beteiligter bei persönlich angehenden Fragen
(§ 352 Abs. 1 Nr. 5)


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2. jeder Beteiligte, wenn das Belehrungsgebot nach
§ 352 Abs. 2 Satz 3 nicht beachtet wur...

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