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Lexikon der BFH-Entscheidungen im Jahr 1993 zur Körperschaftsteuer
Unbeschränkte Steuerpflicht
1. Vorgesellschaft
(BStBl 1993 II S. 352; LX102736) betr. § 1 KStG.
Hinweise: Schröder, NWB Blickpunkt Steuern 4/93 S. 3; Scholtz, KFR F. 4 KStG § 8, 3/93, S. 201; Gosch, StBp 1993 S. 93; Paus, DB 1993 S. 1258; Wassermeyer, DB 1993 S. 1260; Anm. in HFR 1993 S. 192.
Die GmbH-Vorgesellschaft wird steuerrechtlich als KapGes behandelt, sofern sie später als GmbH ins Handelsregister eingetragen wird. Zwischen ihr und der ins Handelsregister eingetragenen GmbH besteht Identität. Dies gilt auch bei einem Wechsel der Gesellschafter der Vorgesellschaft, wenn der ausgeschiedene Gesellschafter an der den Gesellschafterwechsel betreffenden Änderung des Gesellschaftsvertrages mitwirkte.
Betriebe gewerblicher Art
2. Pachtzinsen
(BStBl II S. 459; LX103200) betr. §§ 1, 4 KStG.
Pachtzinsen, die eine Trägerkörperschaft für ein ihrem Betriebe gewerblicher Art zur Nutzung überlassenes angepachtetes Grundstück zahlt, mindern das durch den Betrieb gewerblicher Art erzielte Einkommen der Trägerkörperschaft.
Ermittlung des Einkommens
3. Einlage durch Verzicht auf Pensionszusage
(BStBl II S. 804; LX103656) betr. § 8 KStG.