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§ 4 EStG, § 233a AO Behandlung von Zinsen auf Steuererstattungen und Steuernachforderungen
Ergibt sich bei der Erstellung von Bilanzen, daß mit einer Steuererstattung oder einer Steuernachforderung zu rechnen ist, so stellt sich die Frage, wie Zinsen und Steuererstattungen und Steuernachforderungen nach § 233a AO - soweit sie auf Betriebssteuern entfallen - in den Bilanzen zu berücksichtigen sind.
1. Zinsen auf Steuererstattungen
Die Bilanzierung einer Forderung setzt grundsätzlich voraus, dass zum Bilanzstichtag eine solche rechtlich entstanden ist. Der Anspruch auf Zinsen wegen einer Steuererstattung entsteht nach § 233a Abs. 1 AO dann, wenn die Festsetzung einer (Betriebs-)Steuer zu einer Erstattung führt. Vor erfolgter Steuerfestsetzung ist rechtlich kein Zinsanspruch entstanden (vgl. BStBl 1998 I S. 630). Gleichwohl wird die Auffassung vertreten, dass nach Ablauf der in § 233a Abs. 2 AO enthaltenen Frist von 15 Monaten nach Ablauf des Kj, für das der Steuererstattungsanspruch entstanden ist, eine Forderung auf Zinsen wegen Steuererstattungen auszuweisen ist, unabhängig davon, ob die entsprechenden Steuern festgesetzt wurden. Denn nach der Rechtsprechung des BFH ist eine Forderung - selbst wenn sie rechtlich noch nicht entstanden ist - unter Berücksichtigung des § 252 Abs. 1 Nr. 4 zweiter Halbsatz HGB bereits dann anzusetzen, wenn die...BStBl 2001 II S. 349