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Einkommensteurer | Erstausbildung bei einem Praktikum und einer späteren Ausbildung zum Berufspiloten (FG)
Aufwendungen für die Verkehrspilotenausbildung zählen zu den beschränkt abzugsfähigen Berufsausbildungskosten des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Auch wenn der Betroffene bereits seit mehreren Jahren in der Veranstaltungs- und Showtechnik gewerblich tätig war, handelt es sich um eine Erstausbildung, sodass die dafür entstandenen Aufwendungen dem Werbungskostenabzugsverbot nach § 9 Abs. 6 EStG unterliegen (; Revision eingelegt, BFH-Az. VI R 22/21).
Sachverhalt: Der Kläger war seit mehreren Jahren gewerblich in der Veranstaltungsbranche u.a. als DJ und Verleiher professioneller Licht- und Tontechnik tätig. Dieser Tätigkeit lag ein 20-monatiges Praktikum zugrunde, welches der Kläger bei einem Unternehmen der Veranstaltungstechnik absolviert hatte. Zum da...