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Einkommensteurer | Erstausbildung bei einem Praktikum und einer späteren Ausbildung zum Berufspiloten (FG)
Aufwendungen für die
Verkehrspilotenausbildung zählen zu den beschränkt abzugsfähigen
Berufsausbildungskosten des
§ 10 Abs.
1 Nr. 7 EStG. Auch wenn der Betroffene bereits seit
mehreren Jahren in der Veranstaltungs- und Showtechnik gewerblich tätig war,
handelt es sich um eine Erstausbildung, sodass die dafür entstandenen
Aufwendungen dem Werbungskostenabzugsverbot nach
§ 9 Abs. 6
EStG unterliegen (; Revision eingelegt,
BFH-Az. VI R 22/21).
Sachverhalt: Der Kläger war seit mehreren Jahren gewerblich in der Veranstaltungsbranche u.a. als DJ und Verleiher professioneller Licht- und Tontechnik tätig. Dieser Tätigkeit lag ein 20-monatiges Praktikum zugrunde, welches der Kläger bei einem Unternehmen der Veranstaltungstechnik absolviert hatte. Zum da...