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BPatG Beschluss v. - 26 W (pat) 59/13

Gesetze: § 23 Abs 3 S 2 RVG, § 33 Abs 3 RVG, § 33 Abs 4 S 3 RVG, § 82 Abs 1 S 1 MarkenG, § 321a ZPO

Markenbeschwerdeverfahren – Gegenvorstellung gegen Gegenstandswertfestsetzung - zur Statthaftigkeit - Abgrenzung zur Anhörungsrüge – zur Änderung eines an sich unanfechtbaren Beschlusses auf Gegenvorstellung hin – keine Rechtsverletzung – kein Abweichen vom festgesetzten Regelgegenstandswert

Fundstelle(n):
TAAAI-16282

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