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OFD Nürnberg - S 2150 a

§ 162 AO Schätzung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft

1. Inhaltliche Änderung des Steuererklärungsvordrucks Anlage L seit 1999

Die Anlage L zur ESt-Erklärung wurde erstmals für das Wj 1999/2000 erheblich verändert. Insbesondere sind die früheren Abfragen zu den Produktionsverhältnissen (Zeilen 48 und 49 der Anlage L 1998), zu den besonderen Betriebseinnahmen (Zeilen 61 bis 76 der Anlage L 1998) und zu den besonderen Betriebsausgaben (Zeilen 48 und 49 - Arbeitslöhne - sowie Zeilen 77 und 78 - Schuldzinsen und weitere Betriebsausgaben - der Anlage L 1998) ab 1999 nicht mehr in der Anlage L enthalten. Auch in der Anlage L 2001 konnte eine Wiederaufnahme dieser Sachverhaltsangaben nicht erreicht werden.

2. Neuer einheitlicher Vordruck (= Unifa-Vorlage) zur Sachverhaltsermittlung in Schätzungsfällen

Die unter Tz. 1 genannten Angaben sind jedoch erforderlich, um bei den Land- und Forstwirten, die ihrer Buchführungs- bzw. Aufzeichnungspflicht nicht nachkommen, den Gewinn nach § 162 AO schätzen zu können. Für die Gewinnschätzung nach § 162 AO müssen daher die notwendigen Angaben von den betroffenen Stpfl. gesondert abgefragt werden. Für die Winzer besteht hierfür bereits der bundeseinheitliche Vordruck Anlage Weinbau.

Für weitere Nutzungsarten in der Landwirtsch...

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