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§ 172 AO Besteuerung von Geldspielautomaten; Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide zur Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH
Der , (BStBl 1996 II S. 399) entschieden, daß im Hinblick auf das , (EuGHE 1994, 1-1679, BStBl 1994 II S. 548) demzufolge bei Geldspielgeräten der Teil der Spieleinsätze, der den an die Spieler ausgezahlten Gewinnen entspricht, nicht zur Bemessungsgrundlage gehört, eine Änderung bereits bestandskräftiger USt-Bescheide auf der Grundlage der sog. Emmottschen Fristenhemmung nicht in Betracht kommt.
Die Verfassungsbeschwerde - 2 BvR 1335/96 -, die gegen das vorgenannte BFH-Urt. erhoben worden ist, ist vom BVerfG ohne-Begründung nicht zur Entscheidung angenommen worden.
Anhängige Einspruchsverfahren können im Hinblick auf den vorbezeichneten Beschl. nunmehr abgeschlossen werden.