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BPatG Urteil v. - 2 Ni 6/13 (EP)

Gesetze: Art 54 EuPatÜbk, Art 87 EuPatÜbk, Art 88 EuPatÜbk

Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Vorrichtung zur Extraktion einer Kartusche (europäisches Patent)" – zur wirksamen Inanspruchnahme der Priorität einer Voranmeldung bei einem Streitpatent für eine Kapsel-Kaffeemaschine.

Tatbestand

Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des europäischen Patents EP 1 646 305 B1 mit der Bezeichnung „Dispositif pour l’extraction d’une capsule“, das am 21. Juni 2004 in französischer Sprache angemeldet wurde und das vom Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 60 2004 008 924 T2 mit der Bezeichnung „Vorrichtung zur Extraktion einer Kartusche“ geführt wird. Das Streitpatent geht zurück auf eine PCT-Anmeldung mit der Veröffentlichungsnummer WO 2005 / 004683 und nimmt die Priorität der europäischen Patentanmeldung 03015776, offengelegt als EP 1 495 702 A1, vom 10. Juli 2003 in Anspruch.

Fundstelle(n):
CAAAI-15122

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