Unternehmensplanung
7. Aufl. 2022
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EE. Planerische Sonderbereiche
Als planerische Sonderbereiche werden Planungen verstanden, die einerseits nicht eindeutig der strategischen oder operativen Planung zugeordnet werden können und andererseits entweder nur sporadisch durchgeführt werden oder einen sehr betriebsindividuellen Charakter haben. Aus diesem Grund können auch keine detaillierten Handlungsanweisungen für die Planung gegeben werden, sondern lediglich Hinweise auf zu planende Tatbestände und Planungsanregungen.
E.11. Projektplanung
E.1.11.1 Projektbegriff
Der Projektbegriff wird in der Literatur nicht einheitlich definiert und auch in der Praxis nicht einheitlich verwendet. Dennoch gibt es wichtige Kriterien, die allen Definitionen gemeinsam sind.
DIN 69 901 beschreibt ein Projekt als „ein Vorhaben, das im Wesentlichen durch Einmaligkeit der Bedingungen in ihrer Gesamtheit gekennzeichnet ist“.
Bramsemann führt aus, dass Projekte durch Einmaligkeit, Komplexität, Interdisziplinarität, feste Ziele, zeitliche Begrenzung und Unsicherheit, insbesondere im Hinblick auf Zeit und Kosten, gekennzeichnet seien.
Allen diesen Definitionen ist gemeinsam, dass es sich bei Projekten um Vorhaben handelt, die sich vom „Tagesgeschäft“ unterscheid...