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NWB 11/2022 S. 741

SGB II | Vermieter kann Miete nicht beim Jobcenter einklagen

Ein Vermieter hat trotz der Möglichkeit der Direktzahlung der Miete keine eigenen einklagbaren Ansprüche gegen das Jobcenter.

Anmerkung:

Ein Vermieter von Wohnungen an Grundsicherungsempfänger lässt sich von den Mietern die Zustimmung zur Direktzahlung der Miete durch das Jobcenter geben. Nachdem eine Mieterin die Nebenkosten für die Jahre 2018 und 2019 schuldig blieb, verlangte der Vermieter erfolglos die Zahlung der Rückstände vom Jobcenter. Zu Recht hat das Jobcenter nach Ansicht des Gerichts eine Direktüberweisung abgelehnt. Trotz der im SGB II vorgesehenen Möglichkeit der Direktzahlung von Miete an den Vermieter entstehe keine Rechtsbeziehung zwischen Vermieter und Jobcenter. Die Direktzahlung diene allein der Sicherstellung der zweckentsprechenden Verwendung der Unterkunftsleistungen. Sie e...