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BPatG Urteil v. - 1 Ni 10/13 (EP)

Tatbestand

Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents EP 1 133 827 (Streitpatent), das am 16. September 1998 angemeldet worden ist. Das Streitpatent ist in der Verfahrenssprache Englisch veröffentlicht und wird beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 698 36 767 geführt. Es betrifft ein satellitenbasiertes Personenrufsystem, bei dem die Standortübermittlung blockierbar ist und umfasst sechs Patentansprüche, die vollständig angegriffen sind. Die nebengeordneten Ansprüche 1 und 5 haben in der Verfahrenssprache folgenden Wortlaut:

Fundstelle(n):
KAAAI-13602

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