Bundesministerium der Finanzen - IV D 1 – S 7177 – 13/03 BStBl 2003 I 424

§ 4 UStG Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 UStG; zur Anwendung der Steuerbefreiung gemäß Artikel 13 Teil A Abs. 1 Buchst. n der 6. EG-Richtlinie für kulturelle (musikalische) Leistungen von Einzelkünstlern – Rechtssache C-144/00 –

Mit Urteil vom in der Rechtssache C-144/00 [1] hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe n der 6. EG-Richtlinie dahin auszulegen ist, dass der Begriff der ”anderen … anerkannten Einrichtungen” als Einzelkünstler auftretende Solisten nicht ausschließt.

Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Das Urteil des EuGH ist bei der Anwendung des § 4 Nr. 20 UStG auch in allen noch offenen Fällen zu berücksichtigen. Auch Leistungen von Einzelkünstlern können daher unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG steuerfrei sein. Gleichermaßen kann die Veranstaltung von Theatervorführungen und Konzerten nach § 4 Nr. 20 Buchst. b UStG steuerfrei sein, wenn die Darbietungen von Einzelkünstlern erbracht werden.

Bundesministerium der Finanzen v. - IV D 1 – S 7177 – 13/03

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Fundstelle(n):
BStBl 2003 I Seite 424
MAAAA-82193

1Die Entscheidung des EuGH wird zeitgleich mit diesem BMF-Schreiben im BStBl Teil II veröffentlicht