Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Kommunikationsstation und Verfahren zum Betrieb einer derartigen Kommunikationsstation“ - Zurückweisung eines erstmals in der mündlichen Verhandlung verspätet vorgelegten Hilfsantrags – zur Notwendigkeit einer Vertagung
Tatbestand
Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des auch mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten und am 4. August 2004 angemeldeten europäischen Patents 1 656 746 (Streitpatent), das in der Verfahrenssprache Englisch die Bezeichnung „POWER MANAGEMENT IN MOBILE TERMINALS TO ALLOW TRANSMISSION OF ACK/NACK SIGNALS“ trägt. Das beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer DE 60 2004 019 788 geführte Streitpatent nimmt die Prioritäten der britischen Patentanmeldungen GB 03 18 735 vom 11. August 2003 und GB 04 10 905 vom 14. Mai 2004 in Anspruch. Das Streitpatent umfasst 9 Patentansprüche, die alle mit der Nichtigkeitsklage angegriffen sind.
Fundstelle(n): XAAAI-12160
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