Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen in (Bau-)Arbeitsgemeinschaften, , BStBl 2003 II S. 36)
Das , BStBl 2003 II S. 36) ist nach den Ausführungen im (BStBl 2003 I S. 68) allgemein ab dem anzuwenden. Damit ist auch die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen bei Bau- und anderen Arbeitsgemeinschaften an die geänderte BFH-Rechtsprechung anzupassen.
Aus diesem Grund bittet die OFD, die Regelungen des (a.a.O.) auch bei Bauarbeitsgemeinschaften und anderen Arbeitsgemeinschaften anzuwenden und zu beachten.
Die Rundverfügungen der OFD Düsseldorf
S 7100 A - St 142 vom und
S 7100 A - St 14 H vom
zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von Geschäftsführungsleistungen bei Bauarbeitsgemeinschaften wird hiermit aufgehoben Chifett. Die OFD bittet, einen entsprechenden Vermerk auf den Bezugsverfügungen anzubringen.
OFD Düsseldorf v. - S 7100
Fundstelle(n):
GAAAA-82117