Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Kalt verarbeitbares Fugenband“ (europäisches Patent) – zur Nichtangriffsabrede im Nichtigkeitsverfahren
Tatbestand
Die Beklagte ist die eingetragene Inhaberin des auch mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 0 792 973, das am 25. Januar 1997 unter Inanspruchnahme der Priorität der deutschen Patentanmeldung 196 03 896.0 vom 3. Februar 1996 angemeldet worden ist und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unter der Nummer 597 00 061.1 geführt wird. Das in deutscher Sprache erteilte Streitpatent betrifft ein „Kalt verarbeitbares Fugenband“, wobei es sieben Patentansprüche umfasst. Die aktuelle Fassung hat das Streitpatent im Rahmen eines europäischen Einspruchsverfahrens erhalten, in dem es beschränkt aufrechterhalten wurde. Der Hinweis auf die Entscheidung über den Einspruch ist am 3. Juli 2002 veröffentlicht worden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): MAAAI-11961
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