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BPatG Urteil v. - 5 Ni 44/09 (EU)

Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

Tatbestand

Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des am 11. Januar 2001 angemeldeten europäischen Patents 1 252 779 (Streitpatent), das auch mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilt wurde und in der Verfahrenssprache Deutsch die Bezeichnung "Verfahren und Vorrichtung zum Verwalten von Mobilfunknachrichten" trägt. Das beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer DE 501 12 069 geführte Streitpatent nimmt die Priorität der deutschen Anmeldung 100 02 030 vom 19. Januar 2000 in Anspruch. Es umfasst neun Patentansprüche, die alle mit der Nichtigkeitsklage angegriffen sind.

Fundstelle(n):
QAAAI-10470

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