Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zivilrechtliche Rückwirkung einer Genehmigung nach § 184 Abs. 1 BGB für die Berechnung der Spekulationsfrist unbeachtlich ()
Der (BStBl 2002 II S. 10) entschieden, dass die Genehmigung nach § 184 Abs. 1 BGB für die Berechnung der Spekulationsfrist nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurückwirkt.
1. Sachverhalt
Bei dem im Streitfall vorliegenden Sachverhalt hatte die Klin. am für 105 000 DM eine Eigentumswohnung erworben. Mit notariellem Vertrag v. veräußerte sie die Wohnung für 165 000 DM. Die Erwerber traten bei der Beurkundung nicht selbst auf, sondern wurden vollmachtslos von einer Notariatsangestellten vertreten. Die notariell beurkundete Genehmigung der Erwerber erfolgte am . An einer Rückwirkung ihrer Genehmigungserklärung waren sie wegen der erst am vorgesehenen Übergabe der Wohnung nicht interessiert.
2. Berechnung der Spekulationsfrist nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
Nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a i. V. mit § 22 Nr. 2 EStG jeweils in der für das Streitjahr maßgeblichen Fassung sind die Einkünfte aus Veräußerungsgeschäften bei Grundstücken, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zwei Jahre (nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG n. F. jetzt 10 Jahre, s. dazu Kohlrust-Schulz, NWB F. 3 S. 10775 ff.) beträgt, als sonstige Einkün...BStBl 1994 II S. 687