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Kombination von Nießbrauchsvorbehalt und Übernahme der Schenkungsteuer - (BStBl 2002 II S. 314)
In der Entscheidung vom - II R 15/00 (BStBl 2002 II S. 314) hatte der BFH die Frage zu klären, wie in Fällen eines vorbehaltenen Nießbrauchs und gleichzeitiger Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker der steuerpflichtige Erwerb zu ermitteln ist.
1. Zum Sachverhalt
Durch notariell beurkundeten Vertrag in 1993 übertrug der Kläger ein Grundstück mit einem Einheitswert von 1 158 400 DM schenkweise auf den Sohn S, behielt sich aber einen lebenslänglichen Nießbrauch an dem Grundstück vor. Außerdem übernahm er die anfallende Schenkungsteuer. Der Kläger, der sich gemäß § 25 Abs. 1 Satz 3 ErbStG für die Ablösung der nach Satz 2 der Vorschrift zu stundenden Steuer entschied, begehrte, den in der Übernahme der Steuer liegenden weiteren schenkweisen Erwerb entgegen H 27 ErbStH nicht mit dem sich aus § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG ergebenden vollen Steuerbetrag, sondern lediglich mit dem sofort zu entrichtenden Teilbetrag zuzüglich des Ablösungsbetrags nach Satz 3 der Vorschrift anzusetzen.
Während das FA den Einspruch zurückwies, hatte die Klage Erfolg (, EFG 2000 S. 85). Das FG machte sich die Berechnungsweise des Klägers zu Eigen und führte zur Begründung aus, es widerspreche dem...