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NWB Nr. 3 vom Seite 115

Sondersteuerrecht für Immobilienfonds: Sind Provisionen für die Vermittlung von Eigenkapital stets Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Fondsimmobilie?

von WP StB Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Alexander Hemmelrath und RA StB Stephan Abele, München

Der für gewerbliche Fondsgesellschaften zuständige IV. Senat des BFH hat durch sein Urt. v. - IV R 40/97 (BStBl 2001 II S. 717) auf überraschende Art und Weise seine eigene Vorlage an den Großen Senat des (BStBl 1999 II S. 828) - die auf die Divergenz zur steuerlichen Behandlung von Eigenkapitalvermittlungsprovisionen durch den für vermögensverwaltende Immobilienfonds zuständigen IX. Senat gestützt war - erledigt. Im Ergebnis vertritt der IV. Senat nun ebenfalls die vom IX. Senat seit 1992 (, BStBl 1992 II S. 883; Urt. v. - IX R 82/91, BStBl 1995 II S. 166) in Fortentwicklung seiner Rechtsprechung zu Bauherrenmodellen vertretene Auffassung, dass von einem Immobilienfonds gezahlte Eigenkapitalvermittlungsprovisionen den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Fondsimmobilie zuzurechnen sind. Bis zur Entscheidung v. war der IV. Senat des BFH in ständiger Rechtsprechung (, BStBl 1984 II S. 101; Beschl. v. - IV B 63/93, BFH/NV 1994 S. 370) noch der Auffassung, dass Eigenkapitalvermittlungsprovisionen durch die Einkünfteerzielung veranlasst und regelmäßig sofort abziehbar sind, da sie der Verbreiterung der Eigenkapitalausstattung und damit der Finanzieru...BStBl 1990 I S. 366