OFD Frankfurt am Main - S 2334 A- 94 - St II 33

§ 8 EStG Lohnsteuerliche Behandlung geldwerter Vorteile aus dem Personalverkauf von Artikeln des medizinischen Bedarfs in Krankenhäusern

Gibt ein Krankenhaus Artikel des medizinischen Bedarfs verbilligt an sein Personal ab, so kann hierin ein geldwerter Vorteil im Sinne von § 8 Abs. 3 EStG liegen. Dies führt dazu, dass der Rabattfreibetrag gewährt werden kann (vgl. -).

Der Rabattfreibetrag erfasst Rabatte auf Waren oder Dienstleistungen, die vom Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht werden, wobei als Wert der Waren oder Dienstleistungen die um 4 v.H. geminderten Endpreise gelten, zu denen die Waren oder Dienstleistungen fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr angeboten werden.

Das Krankenhaus vertreibt die medizinischen Artikel an die Patienten. Es ist unerheblich, dass die Krankenhausapotheke lediglich ein in besonderer Form geführtes Warenlager des Krankenhauses ist, so dass sie nicht vergleichbar mit einer Apotheke am Markt in Erscheinung tritt. Ebenso spielt keine Rolle, dass die Artikel des medizinischen Bedarfs regelmäßig nur neben anderen Leistungen (z.B. ärztliche Betreuung, Unterkunft, Verpflegung usw.) abgegeben werden. Es ist auch nicht von Bedeutung, ob im täglichen Geschäft des Krankenhauses über die verwendeten medizinischen Artikel gesondert abgerechnet wird oder ob aus Vereinfachungsgründen eine Pauschalrechnung erfolgt. Es kommt nur darauf an, dass der Belegschaftshandel nicht den Marktumsatz überwiegt und dass die Leistung überhaupt zur Produktpalette des Arbeitgebers gehört, nicht aber auf die Modalitäten, wie das Produkt vertrieben wird.

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LAAAA-81917