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Entschädigung
Mit Urt. v. - XI R 7/00 (NWB EN-Nr. 794/2001) hat sich der BFH mit der Frage befasst, ob eine Abfindung, die ein angestellter Versicherungsvertreter von seinem Arbeitgeber für die Verkleinerung seines Bezirks erhält, eine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. b EStG sein kann.
1. Sachverhalt
Der Steuerpflichtige schloss 1991 mit der L-Versicherungs AG einen schriftlichen Vertrag über seine Anstellung als Leiter einer Geschäftsstelle. Seine Vergütung setzte sich aus einem monatlichen Bruttogehalt, einer sog. Geschäftsbeteiligung sowie Barprovisionen und Reisekostenvergütungen zusammen. Die AG beschloss, zum den - unter der Oberleitung des Steuerpflichtigen - im Jahr 1991 gegründeten Organisationsbereich E aus dem räumlichen vom Steuerpflichtigen betreuten Gebiet auszugliedern und hierfür eine neue Niederlassung zu gründen. Für die Verkleinerung seines Vertretungsgebiets wurde dem Versicherungsvertreter eine Vergütung derart angeboten, dass ihm ab 1993 jährlich Abfindungen in Höhe von 5 v. H. des Netto-Abschluss-Provisionsaufkommens der neu gegründeten Niederlassung auf die Dauer von 10 Jahren zu zahlen sei. Die Parteien vereinbarten eine Kapital...