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Aktuelle Entwicklungen bei Stock-Options
In den letzten Jahren wird von immer mehr Unternehmen erkannt, dass die Vergabe von Aktienoptionen - meist im Rahmen sog. ”Stock-Option-Plans” - eine der attraktivsten Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung ist. Den Mitarbeitern werden Kaufoptionen auf Aktien des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens übertragen, die sie berechtigen, eine bestimmte Anzahl von Aktien des ausgebenden Unternehmens zu bestimmten Bedingungen, insbesondere zu einem schon im Vorhinein fixierten Basis- oder Bezugspreis zu erwerben. Die Ausübung ist meist erst nach Ablauf einer Sperrfrist möglich; innerhalb dieser Sperrfristen können die Optionen in der Regel auch nicht übertragen werden. Um den Unternehmen die Durchführung von Stock-Option-Plans zu erleichtern, ermöglicht § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG einer AG im Rahmen einer bedingten Kapitalerhöhung die Ausgabe reiner Optionsscheine (”Naked Warrants”), die nicht mehr wie bis 1998 an eine Wandel- oder Optionsanleihe gekoppelt sein müssen.
Die Besteuerung der Aktienoptionen bei den begünstigten Mitarbeitern wurde in letzter Zeit kontrovers diskutiert und konzentrierte sich meist auf die Frage, zu welchem Zeitpunkt der Vermögensvorteil zu ...BStBl 1972 II S. 596BStBl 1975 II S. 690