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Verkauf aller Anteile an einer GmbH zur Vermeidung eines Liquidationserlöses
Mißbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten gem. § 42 AO liegt vor, wenn die gewählte Gestaltung gemessen an den wirtschaftlichen Tatsachen und Verhältnissen unangemessen ist und nur der Steuerminderung dient. Der Steueranspruch entsteht dann so, wie er bei als angemessen betrachteter Gestaltung entstanden wäre. Unabhängig von ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit soll sich der Stpfl. jedenfalls für steuerliche Zwecke nicht auf die gewählte Gestaltung berufen können. Mit Urt. v. 7. 7. 1998 hat der BFH entschieden, daß der Verkauf aller Anteile an einer GmbH zumindest dann rechtsmißbräuchlich ist, wenn die GmbH im Zeitpunkt der Veräußerung ihre geschäftliche Tätigkeit bereits eingestellt hat und das Vermögen durch darlehensweise Überlassung faktisch an die Gesellschafter verteilt ist.
An der betreffenden GmbH waren vier Gesellschafter zu je 25 v. H. beteiligt. Gegenstand der Gesellschaft war die Bebauung und Vermarktung eines größeren Grundstücks. Nach der Abwicklung dieses Projekts wurde das nur noch aus Barmitteln bestehende Gesellschaftsvermögen darlehensweise den Gesellschaftern zur Verfügung gestellt. In der Folge wurden die GmbH-Anteile an ein...