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NWB Nr. 47 vom Seite 3780

Ausschluß einer verdeckten Gewinnausschüttung

Verfasser: Rechtsanwalt Steuerberater Harald Plewka, Düsseldorf

Der VIII. Senat des BFH hat durch Beschl. v. ernstliche Zweifel daran geäußert, ob und unter welchen Voraussetzungen Schadensersatzansprüche einer KapGes gegen ihre Gesellschafter die Zuwendung eines Vermögensvorteils und damit die Annahme einer vGA i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ausschließen. Seiner Ansicht nach ist es nicht ausgeschlossen, daß eine vGA auf Gesellschafterebene eine Einkommensminderung auf Gesellschaftsebene voraussetzt.

1. Zum Sachverhalt

Die Antragsteller sind Eheleute, die für die Streitjahre 1992 und 1993 zusammen zur ESt veranlagt wurden. Der Antragsteller war Geschäftsführer und zu 20 v. H. an der V-GmbH beteiligt. Die V-GmbH belieferte u. a. das Einzelunternehmen der Antragstellerin und gewährte ihr in den Jahren 1992 bis 1994 überhöhte Rabatte. Nach Aufdeckung der Vorgänge schlossen die Antragsteller mit der V-GmbH einen S. 3781Vergleich, in dem sich die Antragstellerin zur Rückzahlung der gewährten Rabatte verpflichtete. Das FA sah in der Rabattgewährung eine vGA und erfaßte diese beim Antragsteller als Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG. Einspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung blieben erfolglos.

2. Beschlußgründe

D...