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BPatG Urteil v. - 3 Ni 42/08

Gesetze: § 1 PatG, § 14 PatG

Patentnichtigkeitsverfahren - "Abdeckung für Spargelfelder" – zur Bedeutung von Zweckangaben

Tatbestand

Der Beklagte ist eingetragener Inhaber des am 11. Januar 1995 beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldeten und am 21. Dezember 2006 erteilten deutschen Patents DE 195 49 739. Das Patent ist aus einer Teilung der Stammanmeldung DE 195 00 635 hervorgegangen. Das Streitpatent betrifft eine „Abdeckung für Spargelfelder“ und umfasst 12 Patentansprüche. Die unabhängigen, nicht rückbezogenen Patentansprüche 1 und 9 des Streitpatents DE 195 49 739 lauten:

Fundstelle(n):
JAAAI-07478

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