OFD Hannover - S 2241 - 216 - StH 221, S 2241 - 183 - StO 221

§6a EStG Bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Pensionszusagen an Mitunternehmer und deren Hinterbliebene

”Die bundesweite Erörterung der bilanzsteuerrechtlichen Behandlung von Pensionszusagen an Mitunternehmer und deren Hinterbliebene auf Grund der , BFH/NV 1998 S. 781, VIII R 42/96, BFH/NV 1998 S. 783 und VIII R 62/95, BFH/NV 1998 S. 779) ist noch nicht abgeschlossen. Mit Urteil vom - VIII R 42/96 - (BFH/NV 1998 S. 783) hat der BFH entgegen der Auffassung im Erlass des Niedersächsischen Finanzministeriums vom - S 2241 - 47 - 311 - entschieden, dass eine bis einschließlich in den Steuerbilanzen einer Personengesellschaft gebildete Rückstellung wegen Versorgungsleistungen an eine Gesellschafter-Witwe in der Bilanz zum nicht Gewinn erhöhend aufzulösen ist und auch eine Aktivierung des Versorgungsanspruchs in einer Sonderbilanz der Witwe zum nicht gefordert werden kann.

Soweit Rechtsbehelfsverfahren anhängig sind, die dem Sachverhalt im Urteil vom - VIII R 42/96 - (BFH/NV 1998 S. 783) entsprechen, bestehen keine Bedenken, diese Verfahren i. S. der noch nicht amtlich veröffentlichten BFH-Rechtsprechung abzuschließen. Der o. g. Erlass ist insoweit nicht mehr anzuwenden.”

OFD Hannover v. - S 2241 - 216 - StH 221, S 2241 - 183 - StO 221

Fundstelle(n):
WAAAA-81666