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NWB Nr. 42 vom Seite 3760

Definition einer Wohnung

Verfasser: Steuerberater Axel Höhmann, Solingen

Mit der Frage, ob ein 13 qm großes Appartement (in einem Studentenwohnheim mit Gemeinschaftsteeküche) eine Wohnung i. S. des § 10e EStG darstellt oder ob es sich nicht vielmehr um ein möbliertes Zimmer handelt, hatte sich der zu befassen. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) kauften in 1989 ein solches (zunächst noch vermietetes) Appartement, bei dem 8 qm der Wohnfläche auf den Wohn-/Schlafbereich, die restlichen 5 qm auf den Eingangsbereich und Dusche/Toilette entfielen. Das Eigentum umfaßte das Sondereigentum an der Wohnung und das Teileigentum an der separaten Teeküche. Nach Auszug des Mieters bewohnte ab April 1990 der Sohn der Kläger das Appartement unentgeltlich. Die Kläger machten für das gesamte Streitjahr 1990 WK bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend, deren Abzug das FA für die Zeit ab April 1990 versagte. Aufgrund der nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage behandelte das FG einen Teil der Aufwendungen als Vorkosten gem. § 10e Abs. 6 EStG, da nach seiner Ansicht durch die vorhandene Dusche und Toilette und das jedem Bewohner des Appartements unentziehbar zustehende Recht zur Nutzung der Teeküche das 13 qm große A...