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Verfahrensrecht | Anwaltlicher AdV-Antrag muss elektronisch eingereicht werden (FG)
Ein von einem Rechtsanwalt per Telefax und nicht in der vorgeschriebenen elektronischen Form eingereichter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist unzulässig ().
Sachverhalt: Die Antragstellerin stritt sich mit dem FA im Rahmen eines Einspruchsverfahrens über die Festsetzung eines Verspätungszuschlags. Am reichte sie - anwaltlich vertreten - per Telefax einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Bescheids bei Gericht ein. Nach Antragstellung erließ das FA eine Einspruchsentscheidung, gegen die die Antragstellerin Klage erhob. Das Klageverfahren ist noch anhängig.
Das FG Münster wies den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ab:
Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist unzulässig, weil er ni...