Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 46 vom Seite 3658

Voraussetzung einer Betriebsveräußerung

Verfasser: Steuerberater Axel Höhmann, Solingen

Eine Betriebsveräußerung i. S. des § 16 Abs. 1 EStG liegt vor, wenn (a) das wirtschaftliche Eigentum an allen wesentlichen Betriebsgrundlagen (b) in einem einheitlichen Vorgang (c) auf einen Erwerber übertragen wird und (d) die bisher in diesem Betrieb entfaltete Betätigung des Veräußerers endet. Das Merkmal der Beendigung der bisherigen gewerblichen Tätigkeit ist ein selbständiges Tatbestandsmerkmal.

Mit Urt. v. hatte der BFH über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Schreiner A seinen betrieblich genutzten Grundstücksteil an einen Schreinermeister B veräußerte, aber weiterhin Eigentümer der in der Schreinerei vorhandenen Maschinen blieb. Er erklärte, diese Maschinen B zur Nutzung überlassen zu wollen, damit dieser den Betrieb weiterführen könne. Nach der Veräußerung des Betriebsgrundstücks erzielte A weiterhin als Schreiner Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

A begehrte, den Gewinn aus der Veräußerung des Grundstücks als begünstigten Veräußerungsgewinn i. S. der §§ 16, 34 EStG zu behandeln. Eine Betriebsveräußerung im Ganzen scheiterte vor FA und FG Baden-Württemberg jedoch daran, daß auf einen Wechsel in der Art der gewerblichen Betätigung nicht geschlossen werden ko...