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Einkommensteuer | Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei Cum/Ex-Geschäften (BFH)
Einen Anspruch auf Erstattung von
Abzugsteuer (Kapitalertragsteuer/Solidaritätszuschlag) gem.
§ 50d Abs.
1 Satz 2 EStG hat ein US-amerikanischer Pensionsfonds i.S.
des
Art. 10
Abs. 3 Buchst. b DBA-USA 1998/2008 nur dann, wenn er nach
Maßgabe nationalen Steuerrechts Gläubiger der Kapitalerträge ist und die
Abzugsteuer "einbehalten und abgeführt" worden ist (;
veröffentlicht am ).
Gläubiger der Kapitalerträge ist die Person, die die Einkünfte aus Kapitalvermögen (als Dividenden i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG oder als Dividendenkompensationszahlungen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG) erzielt (§ 20 Abs. 5 EStG). Dies ist die Person, der die Anteile an dem Kapitalvermögen im Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG) oder des Zuflusses der Dividendenkompensationszahlung (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG) nach § 39 Abs. 1 AO zivilrechtlich oder - wenn ein anderer als der Eige...