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Umsatzsteuerrechtlicher Leistungsaustausch bei Kooperationsgesellschaften
Von erheblichem praktischen Interesse ist eine Entscheidung des zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von Leistungen einer Kooperationsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts für deren Gesellschafter. An der GbR waren im Streitfall sechs Gesellschafter mit je 1 v. H. und zehn Gesellschafter mit je 9,4 v. H. beteiligt. Gegenstand der Gesellschaft war die ”unentgeltliche” Verwaltung von Grundstücken für die Gesellschafter. Diese hatten zum Ausgleich der Verluste der Gesellschaft durch deren Aufwendungen ”Einlagen” nach Maßgabe der Beteiligungsquoten zu leisten. In diesen ”Einlagen” sah der BFH Entgelte für umsatzsteuerbare Leistungen der GbR an die Gesellschafter. Das Urt. ist deshalb bemerkenswert, weil die Gesellschafter lediglich im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten zur Verlustabdeckung herangezogen wurden. Sie zahlten nicht nach dem Maß konkret beanspruchter Leistungen. Der BFH hat die Umsatzsteuerbarkeit ausschließlich davon abhängig gemacht, daß die GbR Leistungen erbrachte, die im Einzelinteresse der Gesellschafter lagen. Damit hat der V. Senat den Unternehmer- und Leistungsaustauschbegriff ...