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RENO Nr. 3 vom Seite 13

Aktuelle Rechtsprechung

Rechtsfachwirtin Silke Umland

An dieser Stelle finden Sie regelmäßig aktuelle Entscheidungen der höheren Gerichte, die für Ihre tägliche Arbeit von Nutzen sein können.

Zustimmung für Fristverlängerung

Der Antragsgegner wird zur Zahlung eines Zugewinnausgleichs verpflichtet. Gegen den Beschluss legt er rechtzeitig Beschwerde ein. Auf seinen Antrag hin wird die Begründungsfrist um einen Monat verlängert. Die erneute Fristverlängerung wird jedoch zurückgewiesen. Zur Begründung der Zurückweisung erklärt auch der BGH, dass gem. § 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG, § 520 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO eine Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist über einen Monat hinaus ohne Einwilligung des Gegners nicht zulässig ist. Der Antragsgegner hat um diese Zustimmung allerdings erst nach Ablauf der ursprünglichen Begründungsfrist gebeten. Zu spät, erklärt der BGH. Und auch ein Hinweis des Gerichts auf diesen Mangel ist nicht erforderlich.


KIEHL KAAAH-90799

Leitsatz: a) Holt der Verfahrensbevollmächtigte eines Beteiligten einer Familienstreitsache bei Stellung eines Antrags auf Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist über einen Monat hinaus nicht die erforderliche Zustimmung des Gegners ein, so beruht die anschließende Fristversäumung auf seinem Verschulden. b)...

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