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BGH 20.01.2022 III ZR 194/19, BBK 6/2022 S. 256

Bilanzrecht | BGH zur bilanziellen Bewertung von Forderungen

Zur Beurteilung der richtigen bilanziellen Bewertung einer (möglicherweise) risikobehafteten Forderung ist im Zivilprozess i. d. R. die Einholung eines Sachverständigengutachtens geboten, es sei denn, das Gericht verfügt ausnahmsweise selbst über die notwendige besondere Sachkunde und weist die Parteien zuvor hierauf hin.

[i]Schadensersatz gegenüber Wirtschaftsprüfern wegen nicht werthaltiger ForderungenIm Urteilssachverhalt hatte eine mittlerweile insolvente AG Hypothekenanleihen am Kapitalmarkt platziert. Nach der Platzierung erwiesen sich wesentliche Forderungen in der Bilanz als nicht werthaltig. Die AG erstellte daraufhin rückwirkend korrigierte Jahresabschlüsse, in denen die Forderungen wertberichtigt waren. Zwei Anleger klagten hierauf gegen die testierende Wirtschaftsprüfergesellschaft auf Zahlung von Schadensersatz: Sie machten geltend, dass ...