1. Gutschriften oder die Wiederanlage von Renditen in Schneeballsystemen führen zu Einnahmen aus Kapitalvermögen, wenn der
Betreiber des Schneeballsystems bei Erteilung der Gutschriften oder der Wiederanlage leistungsbereit und leistungsfähig ist.
2. Hat der Steuerpflichtige keinen Auszahlungswunsch geltend gemacht, ist für die Annahme der Leistungsbereitschaft und -fähigkeit
des Betreibers im Grundsatz ausreichend, dass in dem maßgeblichen Zeitpunkt – hier der Fälligkeit der Zinsansprüche – keine
generelle Zahlungsunfähigkeit des Betreibers festgestellt worden ist.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2022 S. 8 Nr. 26 DStRE 2022 S. 975 Nr. 16 YAAAI-06073
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