Ernsthafte Zweifel an der Beachtung des durch die tatsächliche Handhabung der Neuorganisation der
Familienkasse durch die Bundesagentur für Arbeit
Leitsatz
Bei einer im einstweiligen Rechtsschutz begehrten Stundung ist wegen der teilweisen Vorwegnahme der Hauptsache ein besonders
strenger Maßstab an den Anordnungsgrund anzulegen (hier: Anordnungsgrund abgelehnt).
Ein unzutreffend ermittelter Sachverhalt kann einen Ermessensfehler begründen (hier betreffend Ablehnung der Stundung und
des Erlasses der Rückforderung von Kindergeld).
Es ist ernsthaft zweifelhaft, ob die Zuständigkeit der wegen des BStBl. II 2021,
712 auch für das Erhebungs- und Rechtsbehelfsverfahren örtlich zuständige Familienkasse rechtsfehlerfrei beachtet wird, wenn
weiterhin Beschäftigte der (im Streitfall örtlich nicht zuständigen) Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord die Einspruchsentscheidung
fertigen und übersenden, aber dies unter dem Briefkopf der örtlich zuständigen Familienkasse geschieht.
Fundstelle(n): UAAAI-06070
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