Insolvenz; Vorsteuerabzug aus Leistungen als Konkursverwalter
Leitsatz
1. Dem Stpfl. steht als Insolvenzverwalter der Schuldnerin für seine an die Schuldnerin erbrachte Konkursverwalterleistung
das Recht zum Vorsteuerabzug dem Grunde nach zu. Die Schuldnerin hat die Leistung des Stpfl. für ihr Unternehmen und damit
für ihre wirtschaftliche Tätigkeit bezogen.
2. Der Stpfl. erbringt als Insolvenzverwalter eine einheitliche Leistung, die mittels Verwaltung, Verwertung und Verteilung
der Insolvenzmasse des Gemeinschuldners der Befriedigung der Insolvenzgläubiger als Hauptziel des Insolvenzverfahrens dient.
Der für den Vorsteuerabzug maßgebliche direkte und unmittelbare Zusammenhang besteht dabei zwischen der einheitlichen Leistung
des Insolvenzverwalters und den im Insolvenzverfahren angemeldeten Forderungen der Insolvenzgläubiger.
3. Die Leistung des Stpfl. zielte nicht darauf ab, das Unternehmen der Schuldnerin fortzuführen, um es zu erhalten. Die laufende
Vermietung sowie die vereinzelten Neuvermietungen dienten allein dazu, bis zum Verkauf der Immobilie weitere Erlöse für die
spätere Verteilung des durch die Verwertung des vorhandenen Schuldnervermögens erzielten Massevermögens zu generieren.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): GmbH-StB 2022 S. 221 Nr. 7 DAAAI-06067
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