Voraussetzungen für eine
gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die zeitlich
befristete Überlassung immaterieller Rechte im Sinne einer Rechtspacht
Leitsatz
Die Abgrenzung von Geschäftsbesorgung und Rechteüberlassung
im Rahmen von Außenwerbungsmaßnahmen bestimmt sich ganz wesentlich
nach dem Inhalt der geschlossenen Vereinbarungen und deren wirtschaftlichem
Gehalt. Dabei sprechen eine eigenständige, eigenverantwortliche
und umfassende Vermarktungsorganisation bezüglich der Werbeträger
sowie eine an konkret erwirtschafteten Werbeeinnahmen orientierte
Vergütung für die Annahme einer Geschäftsbesorgung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): OAAAI-06059
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