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Gesetzgebung | Verlängerte Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld (Bundesrat)
Die Corona-bedingten Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld gelten bis zum fort: Am billigte der Bundesrat einen entsprechenden Bundestagsbeschluss. Daneben wurde auch die Verlängerung der Pilotphase für das elektronische Abrufverfahren der Arbeitsunfähigkeitsdaten bis beschlossen.
Der Beschluss sieht u.a. vor:
Es erhöht die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds auf 28 statt bisher 24 Monate. Bis zum gilt der vereinfachte Zugang zur Kurzarbeit fort, ebenso die erhöhten Leistungssätze bei längerer Kurzarbeit der Beschäftigten und die Anrechnungsfreiheit für Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung, die jemand während der Kurzarbeit aufnimmt. Sie waren eigentlich bis zum befristet.
Bis zum ...