Grundsteuergesetz Kommentar
2. Aufl. 2022
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§ 6 HmbGrStG Feststellungsverfahren
Erlass der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg vom – Anwendung des Hamburgischen Grundsteuergesetzes (HmbGrStG) vom sowie zur teilweisen Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes (Allgemeiner Teil und Grundvermögen) sowie für die Grundsteuer ab und des Grundsteuergesetzes ab (NWB EAAAJ-26876).
Edeltraut, Grundsteuerreform – Hamburg: Wohnlagemodell in Beck Steuer-Lotse, 2022.
A. Allgemeine Erläuterungen zu § 6 HmbGrStG
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 6 HmbGrStG regelt verschiedene Grundsätze über die Feststellung der Grundsteuerwerte und die Anwendung oder Nichtanwendung bundesgesetzlicher Regelungen des BewG. Des Weiteren finden sich in § 6 HmbGrStG Regelungen zu den Erklärungs- und Anzeigepflichten.
2§ 6 Abs. 1 HmbGrStG definiert die Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte auf den .
3In § 6 Abs. 2 HmbGrStG wird geregelt, welche Feststellungen im Feststellungsbescheid über die Grundsteuerwerte der Grundstücke zu treffen sind.
4§ 6 Abs. 3 HmbGrStG bestimmt, wann neue oder abweichende Feststellungen, welche über die Hauptfeststellung zum hinausgehen, vor...