Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar
2. Aufl. 2022
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§ 4 HmbGrStG Grundsteuermesszahlen
Erlass der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg vom – Anwendung des Hamburgischen Grundsteuergesetzes (HmbGrStG) vom sowie zur teilweisen Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes (Allgemeiner Teil und Grundvermögen) sowie für die Grundsteuer ab und des Grundsteuergesetzes ab (NWB EAAAJ-26876).
Edeltraut, Grundsteuerreform – Hamburg: Wohnlagemodell in Beck Steuer-Lotse, 2022; Riepolt, Die Reform der Grundsteuer – Herausforderungen durch länderspezifischen Flickenteppich, Berechnung und Deklaration nach Bundesmodell und abweichenden Ländermodellen, NWB LAAAI-62281.
A. Allgemeine Erläuterungen zu § 4 HmbGrStG
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 4 HmbGrStG definiert die landesspezifischen Grundsteuermesszahlen für die Steuergegenstände der Grundsteuer B. Dabei differenziert § 4 Abs. 1 HmbGrStG zwischen den Wohnflächen und Nichtwohnflächen. Während für Nichtwohnflächen die Grundsteuermesszahl 100% beträgt, ermäßigt sich die Grundsteuermesszahl für Wohnflächen um 30 % auf 70 %. Die Grundsteuermesszahl wird mit dem zuvor ermittelten Äquivalenzbetrag multipliziert. ...