Grundsteuergesetz Kommentar
2. Aufl. 2022
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§ 3 HmbGrStG Äquivalenzzahlen
Erlass der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg vom – Anwendung des Hamburgischen Grundsteuergesetzes (HmbGrStG) vom sowie zur teilweisen Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes (Allgemeiner Teil und Grundvermögen) sowie für die Grundsteuer ab und des Grundsteuergesetzes ab (NWB EAAAJ-26876).
Edeltraut, Grundsteuerreform – Hamburg: Wohnlagemodell in Beck Steuer-Lotse, 2022; Riepolt, Die Reform der Grundsteuer – Herausforderungen durch länderspezifischen Flickenteppich, Berechnung und Deklaration nach Bundesmodell und abweichenden Ländermodellen, NWB LAAAI-62281.
A. Allgemeine Erläuterungen zu § 3 HmbGrStG
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 3 HmbGrStG bestimmt die Höhe der Äquivalenzzahlen für die Flächen des Grund und Bodens sowie für die Gebäudeflächen. Die Äquivalenzzahlen dienen als reine Rechengröße der Bepreisung der durch die Grundstücks- und Gebäudeflächen in Anspruch genommenen Infrastrukturleistungen der Gemeinde. Sie bilden den zentralen Wertanknüpfungspunkt im Landesgesetz.
2Des Weiteren beinhaltet die Vorschrift bestim...