Mathias Grootens

Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-67802-8

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Mathias Grootens - Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar Online

§ 9 HGrStG Neuveranlagung (ersetzt den § 17 des Grundsteuergesetzes)

Torsten Bock, Wolfgang Lapp (Januar 2023)
Verwaltungsanweisungen

AE HGrStG zu § 9 des Anwendungserlasses zum Hessischen Grundsteuergesetz (AE HGrStG) des Hessischen Ministeriums der Finanzen vom (G1030 A-061-II6a/10), Staatsanzeiger für das Land Hessen vom , S. 650 f.

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift

1§ 9 HGrStG regelt abschließend die Fälle, in denen der Steuermessbetrag neu festgesetzt wird (Neuveranlagung), bestimmt die für die Neuveranlagung maßgebenden Verhältnisse und den Neuveranlagungszeitpunkt.

2–5(Einstweilen frei)

II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift

6Die Vorschrift wurde im Jahr 2021 mit dem Stammgesetz in das HGrStG aufgenommen.

7–10(Einstweilen frei)

III. Geltungsbereich

11§ 9 HGrStG gilt für in Hessen belegene Grundstücke des Grundvermögens und nicht für land- und forstwirtschaftliches Vermögen. § 9 HGrStG ist mit dem Stammgesetz gem. § 17 HGrStG am in Kraft getreten. Aus Art. 125b Abs. 3 GG ergibt sich, dass die Gesetzgebungskompetenz den Ländern für ein vom Bundesrecht abweichendes Grundsteuerrecht erst für die Erhebung der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 zusteht. Dem trägt § 8 Abs. 2 Satz 1 HGrStG Rechnung, wonach die in der Hauptveranlagung festge...

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