Grundsteuergesetz Kommentar
2. Aufl. 2022
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Art. 9 BayGrStG Ergänzende Regelungen
Anwendungserlass zum Bayerischen Grundsteuergesetz und zum Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetztes zur Bewertung des Grundbesitzes – allgemeiner Teil und Grundvermögen –für die Grundsteuer ab und zum Grundsteuergesetz ab (Bayerischer Anwendungserlass-Grundsteuer – AEBayGrSt v. ; BayMBl. 2022 Nr. 542 v. ).
A. Allgemeine Erläuterungen zu Art. 9 BayGrStG
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1Art. 9 BayGrStG regelt landesspezifische Besonderheiten zu den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, die über die bundesgesetzlichen Regelungen hinausgehen oder von diesen abweichen auf Grund der Besonderheiten des BayGrStG.
2Die Vorschrift ist somit nur für Steuergegenstände der Grundsteuer A – die Betriebe der Land- und Fortwirtschaft von Bedeutung.
3–5(Einstweilen frei)
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
6Art. 9 BayGrStG wurde mit dem BayGrStG v. in das BayGrStG aufgenommen und tritt ab dem in Kraft (vgl. Art. 11 BayGrStG). Weitere Ausführungen zu den gesetzlichen Regelungen finden sich im Bayerischen An...