Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar
2. Aufl. 2022
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Art. 7 BayGrStG Veranlagungsverfahren
Anwendungserlass zum Bayerischen Grundsteuergesetz und zum Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetztes zur Bewertung des Grundbesitzes – allgemeiner Teil und Grundvermögen –für die Grundsteuer ab und zum Grundsteuergesetz ab (Bayerischer Anwendungserlass-Grundsteuer – AEBayGrSt v. ; BayMBl. 2022 Nr. 542 v. ).
A. Allgemeine Erläuterungen zu Art. 7 BayGrStG
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1Art. 7 BayGrStG regelt die gesetzlichen Bestimmungen zum Veranlagungsverfahren der Grundsteuermessbeträge. Die Vorschrift terminiert die Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge auf den und bestimmt Regelungen, in welchen Fällen die Grundsteuermessbeträge neu festgestellt werden.
2Durch Art. 6 Abs. 2 BayGrStG werden die Fristen für die Anzeigen zu Nutzungsänderungen und den Wegfall der Voraussetzungen einer ermäßigten Grundsteuermesszahl sowie die verfahrensrechtliche Einordnung der Anzeigen als Steuererklärungen i. S. der Abgabenordnung festgelegt. Die Form der Anzeigen soll auf elektronischen Weg erfolgen.
3–5(Einstweilen frei)
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
6Art. 7 BayGrStG wurde mit dem BayGrStG v. in das BayGrStG aufge...