Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar
2. Aufl. 2022
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Art. 4 BayGrStG Grundsteuermesszahlen
Graf, Der Anwendungserlass zur Bayerischen Grundsteuer (AEBayGrSt) – Welche Auswirkungen ergeben sich für die Praxis?, ,NWB YAAAJ-26797
Anwendungserlass zum Bayerischen Grundsteuergesetz und zum Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetztes zur Bewertung des Grundbesitzes – allgemeiner Teil und Grundvermögen –für die Grundsteuer ab und zum Grundsteuergesetz ab (Bayerischer Anwendungserlass-Grundsteuer – AEBayGrSt v. ; BayMBl. 2022 Nr. 542 v. ).
A. Allgemeine Erläuterungen zu Art. 4 BayGrStG
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1Art. 4 BayGrStG definiert die landesspezifischen Grundsteuermesszahlen für die Steuergegenstände der Grundsteuer B. Dabei differenziert Art. 4 Abs. 1 BayGrStG zwischen den Wohnflächen und Nichtwohnflächen. Während für Nichtwohnflächen die Grundsteuermesszahl 100 % beträgt, ermäßigt sich die Grundsteuermesszahl für Wohnflächen um 30 % auf 70 %. Die Grundsteuermesszahl wird mit dem zuvor ermittelten Äquivalenzbetrag multipliziert. Daraus ergibt sich der Grundsteuermessbetrag der jeweiligen wirtschaftlichen Einheit des Grundvermögens, welcher wiederum Bemessungsgrundlage für di...