Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar
2. Aufl. 2022
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§ 5 NGrStG Lage-Faktor
A 5 des Runderlasses des Niedersächsischen Finanzministeriums, Anwendung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes (NGrStG) zur Bewertung des Grundvermögens für die Grundsteuer ab (AENGrStG), RdErl. d. MF v. - G 1002-6 - 62100.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1Der in § 5 NGrStG geregelte Lage-Faktor stellt ein Kernelement des niedersächsischen Flächen-Lage-Modells dar. Mit ihm wird das von der Lage des Grundstücks unabhängige bayerische Flächenmodell um eine Komponente erweitert, welche gleich große, gleich genutzte Grundstücke innerhalb einer Gemeinde anhand ihrer Lage differenziert. Die Steuerpflichtigen müssen zur Bestimmung des Lage-Faktors nichts beitragen. Die Lage-Faktoren werden von der niedersächsischen Finanzverwaltung ermittelt und der Steuererklärung zugesteuert und in den Feststellungsbescheiden separat ausgewiesen .
2Im Gesamtgefüge des niedersächsischen Grundsteuermodells kommt dem Lage-Faktor eine zentrale Bedeutung zu. Durch ihn wird der nach dem bayerischen Flächenmodell ermittelte und von der Lage des Grundstücks unabhängige Wert um eine Lagekomponente erweitert, die den Ä...