Mathias Grootens

Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-67802-8

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Mathias Grootens - Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar Online

§ 13 NGrStG Übergangsregelungen

Torsten Bock, Wolfgang Lapp (Oktober 2022)
Hinweise:

A 13 des Runderlasses des Niedersächsischen Finanzministeriums, Anwendung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes (NGrStG) zur Bewertung des Grundvermögens für die Grundsteuer ab (AENGrStG), RdErl. d. MF v. - G 1002-6 - 62100.

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift

1Die Vorschrift trifft Übergangsregelungen für Feststellungszeitpunkte zwischen dem und dem .

2–5(Einstweilen frei)

II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift

6Die Vorschrift wurde im Jahr 2021 mit dem Stammgesetz in das NGrStG aufgenommen. Der ursprünglich im Gesetzentwurf noch enthaltene § 13 Abs. 1 Satz 1 NGrStG wurde in § 8 Abs. 2 Satz 2 NGrStG und § 13 Abs. 1 Satz 2 NGrStG wurde in § 9 Abs. 1 Satz 1 NGrStG überführt.

7–10(Einstweilen frei)

III. Geltungsbereich

11§ 13 NGrStG betrifft Feststellungen für in Niedersachsen belegenes land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie in Niedersachsen belegenes Grundvermögen. § 13 NGrStG ist mit dem Stammgesetz gem. § 15 Abs. 1 NGrStG am in Kraft getreten. Wie sich aus § 1 Satz 1 NGrStG und § 12 Abs. 1 NGrStG ergibt, sollen die Regelungen des NGrStG und damit auch § 13 NGrStG erst für die Erhebung der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 von Bedeutung sein. § 13 NGrStG tritt gem. § 15 Abs. 2 NGrStG am wieder außer Kraft.

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