Grundsteuergesetz Kommentar
2. Aufl. 2022
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§ 1 NGrStG Regelungszweck
A 1.1 - A 1.4 des Runderlasses des Niedersächsischen Finanzministeriums, Anwendung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes (NGrStG) zur Bewertung des Grundvermögens für die Grundsteuer ab (AENGrStG), RdErl. d. MF v. - G 1002-6 - 62100.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 1 NGrStG verdeutlicht einleitend den Regelungszweck des Gesetzes und bestimmt das Verhältnis zu den bundesgesetzlichen Regelungen zur Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025. Das einleitende Voranstellen einer den Regelungszweck bestimmenden Norm entspricht dem Vorgehen des niedersächsischen Landesgesetzgebers bei anderen niedersächsischen Gesetzen, bei denen der Landesgesetzgeber von seiner Abweichungskompetenz nach Art. 72 Abs. 3 GG Gebrauch gemacht hat. Zudem wird im niedersächsischen Landesrecht im Rahmen der Abweichungsgesetzgebung üblicherweise im Regelungstext deutlich gemacht, dass und von welcher bundesrechtlichen Regelung insoweit durch Landesgesetz abgewichen wird. § 1 NGrStG ist damit von erheblicher Bedeutung für die Bestimmung und Auslegung der Normen, die für in Niedersachsen belegenen Grundb...