Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar
2. Aufl. 2022
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§ 24 LGrStG BW Bewertungsgrundsätze
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
1Die Vorschrift wurde erstmalig im Jahr 2020 in das LGrStG BW aufgenommen.
2In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu:
Die Norm bestimmt, nach welchen Grundsätzen die Steuergegenstände des § 3 zu bewerten sind.
Zu Absatz 1:
Absatz 1 gibt die genaue Bezugsgröße für die konkrete Bewertung vor. Dabei wird an der Grundsystematik der wirtschaftlichen Einheiten festgehalten. Dies ist nicht nur beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen von Bedeutung, welches in der Regel aus einem Bündel von Wirtschaftsgütern besteht, sondern auch beim Grundvermögen. Auch dort ist es aufgrund der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse geboten, die Wirtschaftsgüter abweichend von der privatrechtlichen Ausgangslage zum Zwecke der Grundsteuer zu behandeln.
Zu Absatz 2 und 3:
Dabei bestimmt Absatz 2, dass land- und forstwirtschaftliches Vermögen mit einem Ertragswert bewertet wird und Grundvermögen gemäß Absatz 3 mit dem Bodenwert. Es erfolgt dadurch eine unterschiedliche Behandlung dieser beiden Vermögensarten. Dies ist jedoch aufgrund der spezifischen Besonderheiten und ...